Prof.-Dr. Bernd-Ulrich Hergemöller
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Chorknaben und Baeckerknechte
Hergemöller, Bernd-Ulrich: Chorknaben und Bäckerknechte : homosexuelle Kleriker im mittelalterlichen Basel / Bernd-Ulrich Hergemöller. - 1. Aufl.. - Hamburg : MännerschwarmSkript-Verl., 2004. - 144 S. ; 19 cm
ISBN 3-935596-60-X Pp. : EUR 18.00

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Inhalt


Einleitung

Heinrich von Rheinfelden (1416)
Quellenedition
Übersetzung
Anmerkungen
Johannes Stocker (1475)
Quellenedition
Übersetzung
Anmerkungen
Verzeichnis der Personen
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Einleitung

Die Klagen über das "äußerst infame und überaus schändliche Fehlverhalten der Priester" setzen schon in der Mitte des 11. Jahrhunderts ein. Petrus Damiani, der asketische Abt und Reformkardinal, behauptete 1049 in dem sogenannten Liber Gomorrhianus gegenüber dem (elsässischen) Papst Leo IX., dass sich "der Krebs der sodomitischen Unreinheit" "in unseren Gegenden" so stark verbreitet habe, daß sofortige Gegenmaßnahmen eingeleitet werden müssten. Viererlei Arten der Unzucht, Selbstbefleckung und wechselseitige Onanie, Femoral- und Analverkehr, würden von vielen Klerikern ungestraft praktiziert, und auch selbst die Knaben seien gefährdet, gemäß dem Wort der Schrift: "Wer einem von diesen Kleinen ein Ärgernis gibt, dem wäre es besser, wenn ihm ein Mühlstein um den Hals gehängt und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde" (Mt 18,6). Ohne nähere Prüfung des Sachverhalts hoben die Reformpäpste in den folgenden Jahren die Strafen für delinquierende sodomitische Priester an: Diese wurden fortan (in leichten Fällen) zeitlich befristet vom Dienst suspendiert oder (in schwereren Fällen) vollständig vom Priesteramt ausgeschlossen oder zu ewigem Kloster verurteilt. Gleichzeitig geboten die "Reformpäpste" des elften Jahrhunderts den Priestern, sich ab jetzt strikt den Regeln des Zölibats (der Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit von sexuellen Handlungen) zu unterwerfen.
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Seit dem Liber Gomorrhianus, der in mehr zwanzig Abschriften verbreitet wurde, reißen die Klagen über homosexuell agierende Priester und Ordensleute nicht ab. Diese Lamenti verteilen sich aber nicht mit statistischer Gleichmäßigkeit auf alle Epochen und Regionen, sondern weisen Phasen der Hochkonjunktur und des Tiefstands auf. Diese Unterschiede deuten darauf hin, dass die sozialen Kontrollmechanismen und die strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen von der jeweiligen öffentlichen oder staatlichen Wahrnehmung und Bewertung derartiger Delikte abhängig sind:
Offensichtlich befinden sich die Mitteleuropäer und US-Amerikaner seit einigen Jahren wieder in einer solchen Phase der Hochkonjunktur.
Dies zeigen beispielsweise die Ereignisse, die in Österreich mit der Person des Kardinalerzbischofs Hans Hermann Groër (1919-2003) verbunden waren, der neun Jahre lang die Erzdiözese Wien leitete (1986-1995). Er hatte zunächst als Religionslehrer und Studienpräfekt im Knabenseminar Hollabrunn gewirkt, war dann in gleicher Eigenschaft ins Benediktinerstift Göttweig gewechselt und hatte schließlich den Wallfahrtsort Maria Roggendorf zu neuem Leben erweckt. Während der Papst ihn offenbar als einen zukünftigen Heiligen betrachtete, rührten sich schon bald Stimmen ehemaliger Schüler. Einer von ihnen, der notorische Kirchenkritiker Udo Fischer, wurde rasch seines Amtes enthoben. Umso ausführlicher gestalteten sich die Aussagen eines Diplom-Ingenieurs, die in allen Boulevardblättern erschienen: Der damalige Religionslehrer habe ihn beim Duschen unter dem Vorwand hygienischer Instruktionen mißbraucht und ihn gezwungen, mit ihm in einem Bett zu liegen und seine Zungenküsse zu ertragen. Später habe er ihn selbst bis in seine Studentenbude verfolgte. Andere erinnerten sich, daß Groër es geliebt habe, ihnen in das "Hosentürl zu grapschen", selbst in Göttweig, als er schon das 60. Lebensjahr überschritten hatte. Der Angegriffene schwieg und leugnete drei Jahre lang ohne Nachdruck und Erfolg. Dann waren selbst die österreichischen Bischöfe zur "moralischen Gewißheit" gelangt, dass die Vorwürfe im großen ganzen begründet seien (Februar 1998). Der angebliche "Hosentürl-Grapscher" Groër wurde von allen Ämtern entbunden und verschwand nach einigem Hin und Her in einem Kloster, wo er im März 2003 einem Krebsleiden erlag. An seinem Totenbett saßen, auch dies ein einmaliges Ereignis der Kirchengeschichte, zwei weitere Wiener Kardinäle: sein Vorgänger, der greise Franz König (gest. 2004), und sein Nachfolger, der dynamische Christoph Schönborn. Die Affäre Groër griff auch auf die bundesdeutschen Bischöfe über, die (ohne äußere Anlässe) verschärfte Maßnahmen gegen potenzielle Täter aus ihren Reihen beschlossen.
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Über das, was in der Zeit zwischen dem elften Jahrhundert und der Gegenwart geschah, sind wir mangels Quellenpublikationen noch nicht hinreichend informiert. Nach und nach werden jedoch aus diversen Stadt- und Bistumsarchiven strafrechtlich relevante Quellen ans Tageslicht befördert, die belegen, dass die Existenz von "sodomitischen" Priestern in vielen Städten als Problem empfunden und nicht selten auf prozessrechtlichem Wege beendet wurde. Dies betrifft nach dem jetzigen Erkenntnisstand vor allem die Reichs- und Freistädte Oberdeutschlands und des Oberrheingebiets, während sich in den Städten der nordwestdeutschen Tiefebene und der hansischen Nord- und Ostseeküste bislang überhaupt keine vergleichbaren Maßnahmen gegen Priester nachweisen lassen.

Zum Verständnis der spezifischen Situation, in der sich das spätmittelalterliche Basel befand, seien einige Bemerkungen zur topographischen, politischen, sozialen und kirchlichen Position der damaligen Stadt vorausgeschickt.
Bis zum Zusammenschluss der Teilstädte im Jahre 1392 war das Stadtgebiet in das linksrheinische Großbasel mit dem fünfschiffigen Münster (unter dem Patronat der Hl. Maria) und das rechtsrheinische Kleinbasel auf dem Territorium des Bischofs von Konstanz und unter der Herrschaft des Bischofs von Basel aufgeteilt. Die Prosperität der ehemaligen Römerstadt "Augusta Raurica" resultierte aus ihrer strategisch günstigen Lage am Oberrhein nahe der Burgundischen Pforte. Hier kreuzten sich die mitteleuropäischen Transitwege aus nordsüdlicher und südwestlich-nordöstlicher Richtung, die sowohl den einheimischen als auch den auswärtigen Fernhändlern aus Frankreich und Italien zu Reichtum verhalfen. In politischer Hinsicht unterstand Basel einem Bischof, der wiederum als Suffragan (das heißt, als "Untergebener") dem Erzbistum Besançon zugeordnet war. Im 14. Jahrhundert zogen sich die Stadtherren auf die Burg Delsberg (Delémont) zurück, wo sie die Stadt mit Fehden und Prozessen zu drangsalieren pflegten. Der Stadtrat setzte sich seit dem 14. Jahrhundert aus miteinander rivalisierenden Mitgliedern der führenden Geschlechter (Ritter, Achtburger) und der Zünfte zusammen. Im Jahre 1410 wurden die Geschlechter vorübergehend vollständig gestürzt, so dass die Regierung für sieben Jahre auf die Zünfte und dem "Ammeister" überging. Mit Ausnahme der Hochgerichtsbarkeit, die dem Vogt vorbehalten blieb, wurde die Gerichtsbarkeit, wie in anderen Städten auch, durch die Ratsherren selbst, die in der Regel keine juristische Bildung besaßen, wahrgenommen. Danaben gab es das Niedergericht der "Unzüchter" sowie die Bettlerfreiheit auf dem Kohlenberg vor der Stadt, die von "Sackträgern" regiert wurden.
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Das erste Zeugnis von der Verfolgung Homosexueller im Basler Land stammt aus dem Jahr 1277: König Rudolf I. von Habsburg soll nach dem Bericht der Baseler Annalen einen Herrn von Haspisperch (Habsberg) wegen des "sodomitischen Lasters" einzuäschern befohlen haben. Weitere Erläuterungen hierzu fehlen. Gut einhundert Jahre später, 1399, wurde "Friderich der Koch" auf dem Scheiterhaufen verbrannt, unter dem Vorwurf, mit dem Liestaler Gerichtsknecht Schregelin, der in Basel ergriffen worden war, "Ketzerei" betrieben zu haben, "bis beiden die Natur abgegangen" sei. Vier Jahre später, 1403, musste sich der Basler Johannes Lantmann wegen des Verdachts auf "Sodomie-Delikt" rechtfertigen: Obwohl ihm nichts nachgewiesen werden konnte, wurde er zur Urfehde (zum Verzicht auf Rechts- und Rachemittel) und ewigen Verbannung verurteilt. Der Basler Fischer Peter Keller stand zwei Mal vor dem Basler Gericht: Er wurde 1427 wegen "Ketzerei" zu Urfehde und zum Exil (jenseits einer Zwei-Meilen-Zone) verurteilt, dann, nach erneuten Vorfällen, 1441 zum ewigen Exil jenseits der Alpen. Schließlich ließen die Basler im Jahre 1474 achtzehn "Lombarden", die sie während der erfolgreichen militärischen Aktion gegen Karl den Kühnen in der Schlacht von Héricourt gemeinsam mit einer Gruppe von 80 Söldnern gefangen genommen hatten, auf dem Scheiterhaufen verbrennen, weil sie "Beischläfer von Männern" gewesen seien, einen Knaben geschändet, Kirchenfrevel sowie Raub und Mord begangen hätten.
In dieses dichte Tableau sind nun die hier dokumentierten Fälle des Heinrich von Rheinfelden (1416) und des Johannes Stocker (1475) einzuordnen. Damit nimmt Basel unter den mitteleuropäischen Mittelstädten einen Spitzenplatz auf dem Sektor der Homsexuellenverfolgung ein, nur übertroffen von den damaligen Großstädten wie Venedig, Florenz, Gent und Brügge.

Im Jahre 1416 führte der Rat bei jungen männlichen (nicht-geistlichen) Bediensteten des Dominikanerklosters eine Untersuchung wegen des Dominikaners Heinrich von Rheinfelden durch, die sogenannte "erfarung von meister Heinrich wegen von Rinfelden, dem Prediger". Im Staatsarchiv Basel-Stadt haben sich drei Texte erhalten, die in dieser Ausführlichkeit und Lebendigkeit einmalig sind: die mit "wörtlichen Dialogen" untermalten Aussagen der Angestellten in deutscher (frühneuhochdeutscher, oberdeutscher) Sprache, eine (leicht abweichende) lateinische Übersetzung derselben und ein kurzer Siegelbrief vom 19. Februar 1416, den der Rat von Mülhausen im Elsass (Mulhouse) an den Rat von Basel gerichtet hatte.
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Während wir über die Biographien der Gesellen nichts Näheres wissen, sind wir über das Leben Heinrichs in groben Zügen informiert: Heinrich von Rheinfelden stammte aus Basel (oder Umgebung) und trat als Novize in das Basler Dominikanerkloster (allgemein "Predigerhaus" genannt) ein. Ursprünglich (1233) als Niederlassung eines Bettelordens gegründet, hatte sich das Kloster im Laufe der Zeit zu einer stiftsähnlichen Gemeinschaft mit einem gewaltigen Gebäude-, Wein- und Ziergartenkomplex am nördlichen Stadtrand Großbasels entwickelt. Deren Mitglieder entstammten entweder dem niederen Adel oder dem gehobenen Bürgertum. Heinrich ist 1392 als Magister Sententiarum (das heißt als "Bibelmeister") in Wien belegt, wird 1396 zum Lektor und nach der Promotion zum Doktor der Theologie zum Generalprediger des Ordens (Praedicator Generalis) ernannt. Im Jahre 1402 ist als Regens (geistlicher Leiter) in dem Kölner Konvent tätig, dann kehrt er 1405 als Regens nach Basel zurück. In dieser Eigenschaft ist er für die theologische Ausbildung der jungen Novizen zuständig. Offensichtlich übt er seine Tätigkeit gut zehn Jahre lang ohne größere Beanstandung aus. Nach dem Skandel verschwindet er für zehn Jahre von der Bildfläche, dann, 1429 tritt er wieder in der Öffentlichkeit auf und präsentiert sich als Anhänger von Klosterreformen. Auf dem Konzil von Basel darf er am 25. Februr 1432 eine Predigt halten. Er stirbt 1433 im Alter von etwa 53 Jahren und wird in "seinem" Kloster im Kreuzgang nahe des Kapitelsaals beigesetzt. Theologische Schriften hat er nicht hinterlassen.
Laut Aussage der Opferprotokolle unternahmen die geistlichen Würdenträger des Klosters unter Leitung des Priors Nikolaus von Landau (Landow) von sich aus nichts, um dem Treiben Heinrichs ein Ende zu setzen. Anfangs versuchten sie sogar, den aussagewilligen Heini unter Druck zu setzen und ihm auf einem spontan einberufenen Treffen in Straßburg den Mund zu verbieten. Die Ratsherren der Stadt Basel, die sich den starren Prinzipien der Zunftehre verpflichtet wußten, dürften jedoch über Verwandte und Bekannte über das Treiben im Kloster informiert worden sein; ferner über den Rat von Mülhausen, der in eigener Regie Erkenntnisse gesammelt hatte. So erklärt sich auch die Tatsache, dass sich in den Protokollen keine Aussagen des Beschuldigten und der Dominikaner befinden: Der Stadtrat konnte sich nur an die Bediensteten halten, die als Laien in dem Kloster tätig waren und dem Stadtrecht unterlagen, nicht aber an den Beschuldigten und die Kleriker, die dem Kirchenrecht, also dem Bischof, unterstanden.
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Im Falle des Johannes Stocker lernen wir dagegen die Arbeitsweise des geistlichen Gerichts kennen. Auf dem Hintergrund des komplizierten (und unvollständigen) Urkundengeflechts zeichnen sich die Umrisse einer filmreifen Inszenierung ab:
Der junge Chorschüler Johannes Müller aus Bruck(felden) ist traurig, weil er keinen Herrn hat, bei dem er wohnen kann. Er stimmt daher freudig zu, als Johannes Stocker, ein Kaplan des Basler Münsters, ihn um Weihnachten 1474 in seinen Haushalt aufnimmt und ihm eine eigene Schlafkammer zuweist. Nach etwa vierzehn Tagen überredet Stocker den Knaben, zu ihm ins Schlafzimmer zu kommen und ihn zu bedienen. Hierbei ergreift er Johannes und vergewaltigt ihn mit solcher Brutalität, dass dieser noch nach Tagen über Blutungen und Schmerzen klagt. Als Müller den Kaplan auf die Strafbarkeit seiner Handlungen hinweist, erklärt dieser höhnisch: "Wenn alle, die solches täten, verbrannt würden, dann blieben nicht fünfzig Männer in Basel." Als sich dies mehrfach wiederholt, vertraut sich Johannes Müller der Magd Stockers und einem Domherrn (Hans Büchsenmeister) an, die ihm raten, sofort das Haus Stockers zu verlassen. Hiervon erfährt der bischöfliche Richter, der Offizial Dr. Georius Bernolt, der die Aussage des Knaben protokollieren und durch die bischöflichen Notare Johannes Strus und Johannes Salzmann in einem Notariatsinstrument vom 30. Mai 1475 fixieren läßt (A.)
Daraufhin wird der Münsterkaplan Stocker auf Befehl des Bischofs, Johanns VI. von Venningen (1458-1478), vor den Fiskalprokurator Johannes Baltheimer und den Birsecker Vogt Hans Heilpronn geladen. Er ist sich über den Ernst der Lage wohl nicht im Klaren, denn damit steht er den wichtigsten Mitarbeitern des Bischofs gegenüber: Der Fiskalprokurator war zuständig für die rechtsgeschäftliche Wahrnehmung der Finanzangelegenheiten, also auch für die Festlegung der Buß- und Kautionsgelder, während der Vogt die strafrechtlichen Aspekte beurteilen musste. Stocker zeigt keinerlei Schuldeinsicht: Er stellt nicht in Abrede, Johannes Müller mehrfach "florenzt" zu haben, erklärt aber dreist, dass der Knabe mit allen Handlungen einverstanden gewesen wäre. Auch diese Aussage wird durch Notar Salzmann urkundlich festgehalten und beglaubigt (B.).
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Nun lag es an Stocker, durch den monatelangen Verlies-Aufenthalt mürbe geworden, diesem Vergleich zuzustimmen. Der Fiskalprokurator erschien zusammen mit dem obersten Notar und den Urkundszeugen in der Vogtburg Zwingen und legte dem Schuldigen eine engbeschriebene quadratische Pergamenturkunde vor (E.): Darin muss er dem Verlust aller Ämter und Besitzungen zustimmen und sich verpflichten, nach Italien zur römischen Kurie zu reisen und sich danach außerhalb "Alemanniens" aufzuhalten, an einem ungenannten Ort, der nur durch eine Freistelle angedeutet ist. Es ihm untersagt, in Rom gegen dieses Urteil zu appellieren oder sich mit Hilfe von Freunden zu rächen (Einredeverzicht und Urfehde). Zum Schluß muss Stocker das Urteil feierlich beschwören und eine handschriftliche Beglaubigung hinzusetzen: Wie zum stillen Hohn unterschreibt er mit den Worten: Johannes Stocker presbiter et sodomita ("Priester und Sodomit").

Wem nützt dieser Blick in die Vergangenheit? Dieser bietet offensichtlich kein simples Identifizierungsangebot, denn die vorgestellten Priester haben keinerlei Vorbildcharakter. Er dient auch nicht der einfachen Gleichstellung von Einst und Jetzt, da das Mittelalter von einer anderen Menschen- und Weltsicht geprägt war als unsere Jetztwelt. Ebensowenig dient er einer plumpen Kirchenkritik, die demonstrieren möchte, dass die "Heilige Mutter" zu allen Zeiten von schwarzen Schafen und heuchelnden Herren regiert worden sei.
Dieser Blick in die Vergangenheit dient dagegen dazu, eine bislang unbekannte Seite der vergangenen Geschichte zu rekonstruieren. Ereignisse wie diese finden sich in keinem Buch der Geschichte, ebensowenig wie die entsprechenden Quellen in den offiziellen Editionsreihen. Nicht besser ergeht es den hier auftauchenden "unberühmten" infamierten Personen und ihren Opfern, die keinerlei Chance haben, jemals in einem "normalen" biographischen Lexikon Platz zu finden.
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Die Schilderung dieser Ereignisse dient auch der Erweiterung unserer Erkenntnisse über das Sittenlebens der römisch-katholischen Kirche. Sie verdeutlicht das chronische Dilemma einer Institution, die die Sexualenthaltung zur Standespflicht ihrer geweihten Diener erhoben hat. Sie demonstriert ferner die offenbar nicht auszurottende Gewohnheit, skandalisierendes Fehlverhalten so lange zu "übersehen" und zu vertuschen, bis es sich angesichts einer aufmerksamen Öffentlichkeit nicht mehr verheimlichen läßt. Die Gewissenhaftigkeit, mit der die kleinsten Details erfaßt wurden, und der prozeßtechnische Aufwand, der sowohl auf weltlicher als auf geistlicher Seite betrieben wurde, zeigen jedoch, daß Fälle wie diese nicht zum gewöhnlichen Alltag einer sittlich verkommenen Kirche gehörten, sondern als große Ausnahmen angesehen wurden. (Keiner würde ja aus den eingangs zitierten Beispielen aus dem heutigen Österreich und Amerika zu der Schlußfolgerung gelangen, dass sich die gesamte römisch-katholische Kirche von heute in einem Zustand der sittlichen Verwahrlosung befinde).
Die harte Verfolgung der "Sodomiter-Priester", die in anderen Städten (wie Augsburg) sogar mit dem Tode bestraft werden, resultiert sowohl aus der Konkurrenz von geistlichen und weltlichen Instanzen, von Freistadt und Fürstbistum, von Zunftehre und Ordensregel. Sie entspricht aber auch einem verstärkten Willen, in Zeiten innerer und äußerer Bedrohung mit besonderer Härte gegen wirkliche und vermeintliche Abweichler(innen) jeder Art vorzugehen. So nahm in der Mitte des 15. Jahrhunderts auch die Hexenverfolgung in der West- und Südschweiz und in Savoyen einen großen Aufschwung, nachdem sie von zahlreichen Theologen aus dem Umfeld des Basler Konzils theoretisch vorbereitet worden war. Im Gegensatz zu den Hexen, die als Kunstprodukte der theologischen Phantasie keine Entsprechung in der Wirklichkeit besaßen, bildeten die "sodomitischen Priester" aber einen Teil des realen Delinquenzverhaltens. Und es bedarf keiner prophetischen Gabe, um vorauszusagen, dass sich an letzterem auch in Zukunft nichts ändern wird.



Heinrich von Rheinfelden (1416)

Quellenedition

Vor dem Rat der Stadt Basel sagen sechs ehemalige oder aktive männliche Laien-Knechte und Gesellen des dortigen Dominikanerklosters aus, dass sie von dem dortigen Ordensregens Dr. Heinrich von Rheinfelden jahrelang unsittlich berührt und zu sexuellen Handlungen überredet und genötigt worden seien.



Johannes Stocker (1475)

Quellenedition

Johannes Stocker, Vikar am Münster zu Basel, wird vom geistlichen Gerichts des Bischofs von Basel wegen Vergewaltigung des Chorknaben Johannes Müller zu ewigem Exil verurteilt.
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